Praxis

Praxis für Osteopathie
Anke Scheer

Heilpraktikerin
Marienstr. 16
09217 Burgstädt

Behandlungsvertrag – AGB

  1. Durch die gemeinsame Vereinbarung Ihrer Behandlungstermine kommt zwischen Ihnen als Patient und der Praxis (konkludent) ein Behandlungsvertrag zustande.
     
  2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe.
     
  3. Sofern ein Termin von Ihnen nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um zeitnahe Mitteilung. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten, wird der Termin privat in Rechnung gestellt. Zur Erklärung, einem anderen Patienten wird die Chance für eine Behandlung genommen und der Therapeut hat in dieser Zeit „finanziellen“ Leerlauf.
     
  4. Bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin kann die volle Behandlungsdauer nicht garantiert werden. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht der Praxis.
     
  5. Wenn der Patient erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt (Kontraindikationen so für den Therapeuten nicht ersichtlich sind), Therapiemaßnahmen verhindert oder Beratung negiert ist der Therapeut berechtigt die Behandlung abzubrechen.
     
  6. Die Osteopathie ist eine alternative Heilmethode. Untersucht und behandelt werden Funktionsstörungen des Bewegungsapparates, der Brust- und Bauchorgane, des Nervensystems sowie des faszialen Systems.
    Die Osteopathie wird in drei (Haupt-)Bereiche unterteilt:
    • Die parietale Osteopathie beschäftigt sich mit dem Bewegungsapparat (Muskel, Gelenke, Faszien und Knochen). Wobei hier die fasziale Osteopathie einen eigenständigen Nebenbereich darstellt, der sich mit den alles im Körper verbindenden Bindegewebsstrukturen befasst.
    • Die viszerale Osteopathie umfasst die Behandlung der Brust- (Herz, Lunge und Speiseröhre) und Bauchorgane (Verdauungstrakt, Geschlechtsorgane, Ausscheidungsorgane, wie Nieren und Blase).
    • Die kraniosakrale Osteopathie beschäftigt sich mit den körpereigenen Rhythmen des Patienten. Diese sollen durch die Eigenbewegung von Gehirn und Rückenmarkshäuten zustande kommen, bedingt durch Verschiebungen und Pulsieren der Flüssigkeit (Liquor), die Gehirn und Rückenmark umgibt.
       
  7. Der behandelnde Therapeut ist aufgrund der osteopatischen Zusatzausbildung (5-jährige Ausbildung á 1350h) befähigt Osteopathie anzuwenden. Die Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern selbständig angewandt werden. Als „Heilpraktiker“ ist es dem behandelnden Therapeuten erlaubt, unabhängig von einer ärztlichen Verordnung, d.h. ohne Rezept aufgrund eigener Befundung, Heilbehandlungen durchzuführen und diese privat abzurechnen. Diese werden nach der GeBüH abgerechnet.
     
  8. Das Honorar für eine Behandlung hängt von der Diagnose und dem Behandlungsaufwand ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 60,00 € und 90,00 €.
     
  9. Der Patient erhält eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist unter Verwendung der Rechnungsnummer innerhalb von 7 Tagen, ab Erhalt der Rechnung (Fälligkeit), auf dem angegebenen Konto zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung seitens des Patienten, bekommt er eine einmalige Zahlungserinnerung (mit nochmaliger Fristsetzung sowie einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 €). Sollte der Rechnungsbetrag auch nach Erhalt der Zahlungserinnerung nicht fristgerecht bezahlt werden, so wird dieser Vorgang an einen Rechtsbeistand übergeben mit dem Auftrag die offene Forderung einzutreiben. Die dadurch anfallenden Verzugskosten (Adressermittlungs-, Mahnkosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten etc.) sind vom Patienten als Verzugsschaden zu tragen. Ich bitte Sie in Ihrem eigenen Interesse, eine Adressänderung unverzüglich mitzuteilen. Adressermittlungskosten, die notwendig werden, um Honorare geltend zu machen, gehen zu Ihren Lasten.
     
  10. Der Patient erhält eine Rechnung mit Diagnose sowie den Einzelleistungen mit der dazugehörigen GebüH-Ziffer und den Einzelbeträgen zur Einreichung bei seiner Krankenkasse. Sofern der Patient lediglich Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie des Behandelnden ohne Angaben von Diagnose und Einzelleistungen wünscht, so ist dies dem Therapeuten vor Rechnungserteilung mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstattung durch die Krankenkasse in den meisten Fällen eine Diagnose erfordert!
     
  11. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Therapeuten und dem Patienten. Der Therapeut rechnet nicht gegenüber der Krankenkasse ab. Der Patient ist damit einverstanden, dass der Therapeut im Einzelfall der Krankenkasse, die für die Abrechnung erforderlichen Daten und Einzelheiten (Diagnose, Therapiespezifizierung etc.) des Patienten übermitteln darf. Dies gilt unter anderem in den Fällen, wo die Krankenkasse etwaige Rechnungspositionen nicht bezahlen möchte und der Therapeut auf Grund der Abrechnung einen Bericht an die Krankenkasse schreibt. Für die Erstellung des Berichtes fällt ebenfalls eine übliche Gebühr an, die vom Patienten zu zahlen ist.
     
  12. Über die Kostenerstattung der Behandlung durch die Krankenkasse, Beihilfe oder Zusatzversicherung des Patienten muss sich dieser selbst erkundigen. Die Höhe der Erstattung richtet sich hierbei nach der jeweiligen Versicherung und dem Vertrag. Die Kostenerstattung durch eine Krankenversicherung erfolgt unabhängig von dem zwischen dem Therapeuten und dem Patienten abgeschlossenen Behandlungsvertrag.
     
  13. Personenbezogene Daten des Patienten unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Es sei denn der Patient stimmt ausdrücklich einem Austausch zu, zum Beispiel bei Rückfragen an den behandelnden Arzt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten werden sorgsam und verantwortungsvoll im Sinne des Art. 5 –EU-DSGVO (Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten) behandelt und bearbeitet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt, transparent und nur zum Zwecke der Behandlung und Abrechnung (Zweckbestimmung) und nur in einem angemessenen und erforderlichem Maße (Datenminimierung). Unrichtige Daten werden unverzüglich gelöscht. Es werden keine Daten länger als erforderlich gespeichert. Außerdem geben wir, außer für die genannten Zwecke, Daten nicht an Dritte weiter. Die Daten sind ferner gegen unbefugte Dritte abgesichert (Integrität und Vertraulichkeit).

    Der Patient hat folgende Rechte:
    • Gemäß Art.15 DSGVO hat der Patient das Recht Auskunft über seine von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann er Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.
       
    • Gemäß Art.16 DSGVO kann der Patient unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung gespeicherter personenbezogener Daten verlangen.
       
    • Gemäß Art.17 DSGVO kann der Patient die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
       
    • Gemäß Art.18 DSGVO kann der Patient die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten des Patienten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Patient die Löschung ablehnt und die Praxis die Daten nicht mehr benötigt, der Patient jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Patient gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat.
       
    • Gemäß Art.20 DSGVO kann der Patient seine personenbezogenen Daten, die er uns bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
       
    • Gemäß Art.7 Abs. 3 DSGVO kann der Patient seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt wird.
       
    • Gemäß Art. 77 DSGVO kann der Patient sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können er sich hierfür an die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.
       
    • Sofern die personenbezogenen Daten des Patienten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.
       
    • Möchte der Patient vom Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen muss er das schriftlich tun.
       
  14. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden des geschlossenen Behandlungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen dieser Schriftformklausel.
     
  15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder unbeabsichtigte Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zwischen der Praxis und dem Patienten als vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks und des jeweiligen Vertragsbestandteils vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.

Datum 01.07.2018