Behandlungskosten
Das Honorar für eine Behandlung hängt von der Diagnose und dem Behandlungsaufwand ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 60,00 € und 90,00 €.
Die Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern selbstständig angewandt werden. Als „Heilpraktiker“ ist es dem behandelnden Therapeuten erlaubt, unabhängig von einer ärztlichen Verordnung, d.h. ohne Rezept aufgrund eigener Befundung, Heilbehandlungen durchzuführen und diese privat abzurechnen. Diese werden nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich, über die Höhe und die Modalitäten informieren Sie die Berater der jeweiligen Kasse.